Anmeldung

zum Tanzkurs

im BORG Neulengbach

Sindelarstraße 3
3040 Neulengbach

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Ihr Programm

eine Vielzahl von Standard- und Lateintänzen, wie z.B. Langsamer und Wiener Walzer, Foxtrott und Quickstepp, Tango, Cha Cha Cha, Square Rumba, Cuban Rumba, Samba, Boogie, Jive oder Paso Doble

Sie haben bereits einen Grundkurs absolviert und möchten ebenfalls im Kurs mittanzen?

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Preis

10 Termine à 75 Minuten
€ 310,– pro Paar

10 Termine à 90 Minuten
€ 360,– pro Paar

Foto © Braveheart via Wikipedia CC BY-SA 4.0

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Maximal 10 Paare

Für Ihre persönliche Betreuung werden pro Kurs maximal 10 Paare eingeschrieben. Bitte um rechtzeitige Anmeldung.

Es gilt die Hausordnung des BORG Neulengbach.

Mindestteilnehmerzahl: 4 Paare pro Kurs

Kurstage

Kurse am Donnerstag
03.10.24, 10.10.24, 17.10.24, 24.10.24, 07.11.24, 14.11.24, 28.11.24, 05.12.24, 12.12.24 &19.12.24

Kurse am Freitag
13.09.24, 27.09.24, 11.10.24, 18.10.24, 08.11.24, 13.12.24, 17.01.25, 31.01.25, 14.02.25 & 21.02.25

Kurszeiten

Donnerstag (jew. 75 Minuten)
Grundkurs – 18:00 bis 19:15 Uhr
Fortsetzung* – 19:45 bis 21:00 Uhr

Freitag (jew. 90 Minuten)
Fortsetzung* – 18:00 bis 19:30 Uhr
Grundkurs – 20:00 bis 21:30 Uhr

*zumindest Bronzekurs bereits absolviert

Bekleidung

  • Bitte um elegante Freizeitkleidung
  • Schuhe mit Ledersohlen (keine Gummisohlen oder Metallapplikationen)

Bitte gegebenenfalls ein zweites Paar Schuhe mitnehmen.

Parkmöglichkeit

vor dem Schulgebäude

Anmeldung zum Tanzkurs Neulengbach Tanzt


Auszug aus den AGB


7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.4. Honorare für Tanzunterricht

Honorare für Tanzunterricht (z.B. Stundenblöcke) sind vor Inanspruchnahme fällig und werden nicht zurückerstattet.


9. Änderungen / Storno
9.4. Tanzunterricht

Storno von Einzelstunden

Ein Storno von einzelnen Unterrichtseinheiten ist grundsätzlich bis einen Tag (=24 Stunden) vor Termin möglich, andernfalls gilt die Stunde als fix vereinbart. Wird kein Ersatztermin vereinbart, sind im Falle eines Stornos (innerhalb von 24 Stunden vor Termin) 20% vom vereinbarten Kurshonorar zu entrichten.

Unentschuldigtes Fernbleiben verpflichtet zur Bezahlung des gesamten Kurshonorars.

Bezahlte Stundenblöcke sind auf unbestimmte Zeit gültig. Nicht in Anspruch genommene Stunden werden nicht zurückerstattet.

Storno von Gruppenstunden

Bei Gruppenstunden sind im Falle eines Stornos bis 5 Tage vor Termin 20% vom vereinbarten Kurshonorar zu entrichten. Erfolgt das Storno innerhalb von 24 Stunden vor Termin ist der gesamte Betrag (100%) fällig.


10. Haftung
10.1. Tanzunterricht

Die Teilnahme am Tanzunterricht und Betreten der Kursräume erfolgen auf eigenes Risiko.

Schadenersatzansprüche gegenüber DT sind nur dann geltend zu machen, wenn sie auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des|der Tanzlehrpersonals zurückzuführen sind. DT übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die nicht durch DT oder KollegInnen verursacht wurden.

Um Verletzungen zu vermeiden, ist das Betreten der Unterrichtssäle mit ungeeignetem Schuhwerk, wie Schuhen mit (groben) Gummisohlen, Metallabsätzen oder Schuhen ohne ausreichenden Halt wie Espandrilles oder Flipflops, untersagt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Spezialkursen gestattet oder angeordnet.

Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden an Einrichtungen oder Räumlichkeiten.

Für Garderobe und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen dringend, Wertgegenstände niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

Im Falle grob unangemessenen Verhaltens, wie Trunkenheit, tätlichen Angriffen, Beleidigungen usw., der Störung des Kursbetriebs oder offensichtlicher Gefährdung der Sicherheit (aufgrund des physischen oder psychischen Zustands eines Teilnehmers) behält sich der verantwortliche Tanzlehrer das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer ohne Anspruch auf volle oder teilweise Rückerstattung des bereits bezahlten Kursentgelts vom weiteren Unterricht auszuschließen. Bei Ausschluss eines Teilnehmers aus einem Paarkurs hat der verbleibende Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der nicht konsumierten Kursstunden und kein Recht auf Benennung eines Ersatzpartners oder einer Ersatzpartnerin.


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